ES-Planen

23. Juli 2023 · Esslinger Sack- und Planenfabrik

Sturmschaden am Dach oder Haus — was tun?

Sturmschäden nehmen zu — bis zum Jahr 2100 könnten sie sich verdoppeln. Wenn dein Dach getroffen ist, zählt jede Minute. Mit dem richtigen Vorgehen bekommst du den Schaden minimiert und die Versicherung in den Griff.

Weiße Dach-Notplane für Sturmschäden am Dach

Wetterexperten sind sich einig: Sturmschäden in Deutschland nehmen rapide zu — bis zum Jahr 2100 könnten sie sich mehr als verdoppeln. Schon bei Windgeschwindigkeiten ab 70 km/h fliegen Dachziegel, ab 100 km/h knicken Bäume um. Wenn es dich erwischt, ist schnelles Handeln entscheidend.

1. Schaden gründlich dokumentieren

Fotos und Videos vom Schaden — vom Boden aus, vom Nachbarhaus oder mit einer Drohne. Alle eindringende Nässe an Möbeln, Wänden und Einrichtung mit dokumentieren. Wenn Nachbarn oder Familie den Schaden gesehen haben: schriftliche Bestätigung holen.

2. Folgeschäden verhindern

Du bist gemäß Versicherungsvertrag verpflichtet, Folgeschäden zu vermeiden. Was du selbst kannst:

  • Kaputtes Erdgeschoss-Fenster mit wasserdichter Plane und Klebeband behelfsmäßig schließen
  • Bei zugänglicher Stelle vom Dachboden aus: Notdachplane spannen
  • Wasser am Boden aufnehmen, bevor weitere Schäden entstehen
  • Bei Dach-Schaden, der nur über das Dach erreichbar ist: Dachdecker rufen — Fachbetriebe haben Notabdeckungen vor Ort

3. Gefahrenstellen sichern

Heruntergefallene Ziegel, lose Äste, Glassplitter — wegräumen. Schützt dich und Passanten und vermeidet weiteren Schaden.

4. Versicherung kontaktieren

Sturmschäden ab Windstärke 8 sind Sache der Gebäude- bzw. Hausratversicherung. Bei Anrufen: Name der Kontaktperson, Durchwahl, Datum und Uhrzeit notieren. Alle E-Mails archivieren bis zum Abschluss.

5. Notdürftige Reparaturen

Wenn der Dachdecker eine Notabdeckung anbringen muss, achte auf hochwertige Plane: 100 % wasserdicht, UV-resistent und reißfest. Wir beraten dich gerne zur passenden Notdachplane — dein Dachdecker hilft beim Anbringen.

6. Beschädigte Sachen nicht voreilig entsorgen

Bevor du Möbel, Geräte oder andere Einrichtung wegwirfst: warte auf die Versicherung. Gutachter wollen meist alles in Augenschein nehmen, bevor sie regulieren.

7. Versicherungs-Ablauf

Die Versicherung prüft erst und zahlt dann. Nach 1 Monat ohne abschließende Klärung steht dir eine Abschlagszahlung in Höhe des unstrittigen Betrags zu. Diese Gelegenheit nutzen, um deinen Versicherungsschutz zu prüfen — Starkregen und Hochwasser sind oft nicht standardmäßig drin.

Hinweis: Naturgefahren-Check

Auf dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kannst du hausnummerngenau prüfen, wie stark dein Gebäude durch Hochwasser oder andere Naturgefahren gefährdet ist.

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